Anlässlich des Europaweiten Aktionstages für die Betroffenen von Hasskriminalität am 22. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Inneres den Hate Crime Jahresbericht, der vorurteilsmotivierte Straftaten erfasst. Seit November 2020 wird Hate Crime in der Allgemeinen Kriminalstatistik ausgewiesen. 2021 wurden 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten und 6.619 Vorurteilsmotive registriert.
Vorurteilsmotivierte Straftaten sind gerichtlich strafbare Handlungen, die aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit geschädigter Personen zu Gruppen begangen werden, die die Täter*innen ablehnen.
38 % der erfassten Straftaten (2.052) fallen in die Kategorie Weltanschauung (Rechtsextremismus, Ablehnung der Demokratie und staatlicher Institutionen, vorurteilsmotivierte Straftaten gegen Parteien wie z.B. Vandalismus von Wahlplakaten). Die Hälfte der Straftaten in der Kategorie Weltanschauungen betrifft das Verbotsgesetz. Bei 34 % der Straftaten (1.874) ging es um die nationale/ethische Herkunft (oft im Zusammenhang mit Weltanschauung im Kontext von Nationalismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit), bei 14 % (750) um Religion (Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus), bei 7,5 % (408) um die Hautfarbe, bei 7 % (367) um die sexuelle Orientierung (Homosexualität), bei jeweils 5 % um den sozialen Status (287) und Behinderung (252).
Hier geht’s zur Presseaussendung des BMI.
Hier kannn der Bericht heruntergeladen werden.