Juli 16, 2019

Rechtshilfefonds von ZARA

Viele Opfer von Hass im Netz können es sich nicht leisten vor Gericht zu gehen. Hier bietet der mit Spendengeldern eingerichtete Rechtshilfefonds des Vereins ZARA Unterstützung.
ZARA betreibt eine Beratungsstelle gegen Hass im Netz, bei der Fälle von Hass im Netz gemeldet werden können und juristische sowie psychosoziale Beratung angeboten werden.
Damit Mittel aus dem Rechtshilfefonds in Anspruch genommen werden können, müssen sich die Vorfälle im digitalen Raum abspielen. Sie müssen gut dokumentiert sein und es sollte Aussicht auf Erfolg bestehen. Außerdem müssen sie sich auf ein persönliches Merkmal beziehen, zu dessen Schutz sich Österreich gesetzlich verpflichtet hat wie zum Beispiel Geschlecht, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.

Mehr Infos: Kriterien Rechtshilfefonds

ZARA Logo und links daneben der TExt "Lena Jäger klagt Hassposter*innen Pressestatement Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz"