Mai 3, 2019

Presseaussendung: Hassrede ist keine freie Meinung

Anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit verweist das No Hate Speech Komitee darauf, dass Meinungsfreiheit und Pressefreiheit demokratische Grundrechte sind: „Ohne sie gibt es keine politische Debatte, keine freie Religionsausübung, keine freie Kunst.

Meinungsfreit hat Grenzen
Doch wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? „Meinungsfreiheit endet dort, wo andere Menschen öffentlich herabgewürdigt, beschimpft und beleidigt werden“, hält das No Hate Speech Komitee fest. „Von Hassrede sind marginalisierte Gruppen besonders betroffen: Lesben, Schwule, Menschen mit Behinderung, Flüchtlinge, Muslime und Musliminnen, Juden und Jüdinnen. Gegen Hate Speech aufzutreten, heißt auch, gegen Diskriminierung aufzutreten“, so das Komitee.
In diesem Zusammenhang verweist das Komitee auf die Verantwortung der Medien für eine respektvolle, ausgewogene Berichterstattung. „Die Medien sind auch dazu aufgerufen, herabwürdigende und abwertende Kommentare in ihren Online-Foren nicht zu dulden“, so das Nationale Komitee No Hate Speech.

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