Aktiv
gegen Hass
Im Jahr 2013 wurde das No Hate Speech Movement vom Europarat ins Leben gerufen. Seitdem setzen sich europaweit Aktivist*innen gegen Hate Speech im Internet ein. Wir alle können etwas dazu beitragen, Hate Speech entgegen zu wirken sowie ein respektvolles, demokratisches und friedliches Zusammenleben zu fördern. Auch du kannst etwas tun!
Was ist Hate Speech?
Unter Hate Speech versteht das Nationale No Hate Speech Komitee Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen verletzend oder beleidigend sind. Hassreden können in allen Medien (analog/digital), im öffentlichen Raum in Wort und Bild stattfinden.
Was kannst du gegen Hate Speech tun?
Selbst aktiv werden
Beratungs- oder Meldestellen kontaktieren
Deine Rechte kennen
Du begegnest Hate Speech und Hetze im Internet? So kannst du vorgehen!
Hilfe holen!
Beratungs- und Meldestellen in Österreich
Bei unmittelbarer Gefahr oder wenn du Hilfe vor Ort benötigst, wähle den Polizei-Notruf 133, SMS-Notruf für Gehörlose: 0800 133 133.
Meldestellen
Stopline
Meldestelle für sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Internet. Durch ein Online-Formular auf der Website kann eine Meldung eingebracht werden.
IKG-Meldestelle
Die Antisemitismus-Meldestelle ist eine Anlaufstelle für alle, die antisemitische Vorfälle mit einem Meldeformular melden möchten. Sie sammelt diese Meldungen und hilft den betroffenen Personen.
NS-Meldestelle des BMI/DSN
Bei einem Verdacht auf NS-Wiederbetätigung kann man sich an die Meldestelle des Bundesministeriums für Inneres wenden.
Meldestelle Extremismus und Terrorismus des BMI/DSN
Wenn man extremistische oder radikale Videos oder andere Inhalte im Internet sieht, die etwas mit Österreich zu tun haben, kann man sie bei der Meldestelle Extremismus und Terrorismus melden.
Mauthausen Komitee Österreich
Das Mauthausen Komitee dokumentiert Meldungen von rechtsextremen Vorfällen. Wenn es gewünscht ist, werden die Vorfälle vom Komitee auch angezeigt. Eine Meldung ist durch das Online-Formular möglich.
BanHate
Durch die App BanHate ist eine anonyme Meldung von Hasspostings oder Hate Crime in wenigen Schritten direkt in einer App möglich. Erhältlich ist die App kostenlos im App-Store.
Dokumentations- und Beratungsstelle – Islamfeindlichkeit antimuslimischer Rassismus
Die Dokustelle ist eine Beratungs- und Meldestelle für Erfahrungen von Islamfeindlichkeit und antimuslimischem Rassismus in Österreich.
- dokustelle.at
- +43 676 40 40 005
- office@dokustelle.at
- MI: 10:00-14:00 – Beratung nach Vereinbarung
FairesNetz
FairesNetz kümmert sich um die Entfernung der Hass-Nachrichten bis hin zu rechtlichen Schritten, wenn diese nötig sind.
- www.fairesnetz.at
- +43 676 3322547
- office@dokustelle.at
- Mo-Fr: 10-15 Uhr
RTR
Die RTR hilft, wenn Regeln im Internet nicht eingehalten werden. Zum Beispiel, wenn eine Online-Plattform auf meine Beschwerde nicht oder diskriminierend reagiert.
Beratungsstellen
ZARA – Beratungsstelle gegen Hass im Netz
Die Beratungsstelle gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz) unterstützt und berät Betroffene und Zeug*innen von Hasspostings, Cybermobbing sowie anderen Formen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet. Das Angebot ist kostenlos.
- zara.or.at
- +43 1 929 13 99
-
Mo – Mi: 10.00 – 15.00
Do: 10.00 – 18.00
Fr: 10.00 – 15.00 -
Schönbrunner Straße 119/13
Eingang: Am Hundsturm 7
1050 Wien
Rat auf Draht
Telefonische Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche und anerkannter Hinweisgeber (trusted flagger) für rechtswidrige Inhalte auf Online Plattformen. Das Angebot ist kostenlos.
- www.rataufdraht.at
- 147
- 24 Stunden täglich
Rat auf Draht Elternseite
Beratungsstelle für Eltern und Bezugspersonen für Fragen im Umgang mit Kindern. Gemeinsam wird an Lösungen und Perspektiven gearbeitet, wenn zum Beispiel das eigene Kind Opfer von Hate Speech ist. Terminbuchung ist über die Website möglich.
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich
Beschreibung: In jedem Bundesland gibt es eine eigene Kinder- und Jugendanwaltschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Kontaktinformationen sind abhängig vom zuständigen Bundesland.
Schulpsychologie – Bildungsberatung
Beratungsstelle für Schüler*innen, Lehrer*innen und Erziehungsberechtigen für Probleme und Fragestellungen im Setting Schule wie zum Beispiel (Cyber) Mobbing. Die zuständige Beratungsstelle ist abhängig von der Bildungsregion.
WEISSER RING
Der WEISSE RING hilft bundesweit Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden sind. Er bietet ihnen Beratung und Unterstützung an und hilft bei Gerichtsprozessen. Das Angebot ist kostenlos.
- www.weisser-ring.at
- 050 50 16
-
MO-DO 9:00 - 16:00
FR 9:00 - 15:00 Uhr
Internet Ombudsstelle
Die Ombudsstelle bietet Unterstützung bei Streitigkeiten und Problemen im digitalen Bereich. Sie hilft bei der Entfernung unerwünschter Onlineinhalte. Mit einem Kontaktformular auf der Website kann eine Beschwerde eingereicht werden.
Opfer Notruf
Erste Anlaufstelle für Opfer von einer kriminellen Handlung und deren Angehörigen. Die Beratung bietet rechtliche und psychosoziale Betreuung und Entlastung und Krisensituationen. Auf der Website besteht auch ein Angebot zur Online-Beratung.
- www.opfer-notruf.at
- 0800 112 112
- Werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr
Telefonseelsorge
Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar. In schwierigen Lebenssituationen oder akuten Krisen kann man kostenlos anrufen.
- www.telefonseelsorge.at
- 142
- 24 Stunden täglich
AIDS Hilfe Wien
Die Aids Hilfe Wien erfasst Fälle von Ungleichbehandlung gegenüber Menschen mit HIV. Betroffene können Vorfälle melden oder Unterstützung in schwierigen Situationen erhalten – und das in ganz Österreich.
- aids.at/leben-mit-hiv/antidiskriminierung
- office@aids-hilfe-wien.at
- 01 599 37
-
MO, MI, DO von 09:00 - 19:00 Uhr
DI von 09:00 - 17:00 Uhr
FR von 09:00 - 18:00 Uhr -
Mariahilfer Gürtel 4
1060 Wien
Mit Recht gegen Hass
Die rechtlichen Grundlagen im Überblick
Seit Jänner 2021 gibt es neue Regelungen in verschiedenen Gesetzen (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz) zu Hass im Netz.
Mit Netz ist das Internet gemeint.
Seit Februar 2024 gilt außerdem der Digital Services Act in der ganzen Europäischen Union (abgekürzt EU). Das ist eine neue Verordnung von der EU. Es geht darin um Regeln für große Internet-Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok.
Der Digital Services Act soll das Internet für alle in der EU sicherer machen. Die Plattformen müssen sich stärker darum kümmern, dass gefährliche oder verbotene Inhalte schnell entfernt werden.
Der nachfolgende Text orientiert sich zum besseren Verständnis an den Kriterien für „Leichter Lesen“.
Um was geht es bei dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz?
Es ist wichtig, dass Personen, die Opfer von Hass im Netz werden, sich besser wehren können. Das Internet ist kein Ort, an dem keine Gesetze gelten.
Aber auch die ganze Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen. Das heißt, es ist wichtig, dass alle Menschen wissen, was Hass im Netz ist.
Sie müssen auch wissen, dass Hass im Netz weh tun kann und verboten sein kann.
Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz werden einige Regelungen geändert. Das Ziel ist, dass man sich besser wehren kann gegen Hass im Netz.
Was ist Hass im Netz und was sind Hass-Postings?
Im Gesetz gibt es keine Erklärungen, was Hass im Netz und Hass-Postings sind.
Das Gesetz verbietet nicht das Gefühl Hass selbst. Die Täterin* oder der Täter* muss auch selbst keinen Hass spüren, wenn sie* oder er* die Tat begeht.
Verboten kann nur das Verhalten nach außen sein.
Es gibt viele verschiedene Erklärungen, was Hass im Netz ist. Es geht um Taten im Internet, die andere Menschen schlecht machen sollen. Es kann sein, dass die Täterin* oder der Täter* Vorurteile hat. Das bedeutet, sie* oder er* hat eine Meinung über andere Menschen, ohne etwas über diese Menschen zu wissen.
Hass-Postings sind Veröffentlichungen im Internet, die
- andere Personen schlecht machen sollen
- Stimmung gegen andere Menschen oder Gruppen machen sollen.
Es gibt Hass im Netz der verboten ist und es gibt Hass im Netz, der erlaubt ist. Auch wenn er erlaubt ist, kann er verletzen und schlecht für Menschen und die Gesellschaft sein.
Es ist sehr wichtig, dass gegen Hass im Netz nicht nur mit dem Strafrecht vorgegangen wird.
Das Strafrecht regelt, welche Handlungen verboten sind.
Es ist wichtig, dass die Gesellschaft, also möglichst viele Menschen wissen, was Hass im Netz ist, dass er verletzend ist, und sie etwas dagegen machen können.
Was bedeutet Cyber Mobbing?
Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz wurde die Regelung zu Cybermobbing strenger.
Cyber-Mobbing heißt, wenn eine Person eine andere
- belästigt,
- beleidigt,
- bloßstellt oder
- ganz private Sachen veröffentlicht (zum Beispiel Krankheiten).
Es bedeutet auch, dass das mit einem technischen Gerät wie einem Handy oder einem Computer passiert. Außerdem müssen mindestens 10 Personen diese Nachrichten für längere Zeit sehen können. Und es muss so arg sein, dass es nachvollziehbar ist, dass sich jemand deshalb aus dem Internet zurückzieht. Das kann sein, dass man einen Facebook-Account löscht oder keine Kommentare mehr schreibt.
Mit den Änderungen von 2021 ist die Regelung dazu strenger geworden: Es kann schon Cyber-Mobbing sein, wenn eine Person nur einmal ein Nacktbild veröffentlicht.
Was bedeutet Verhetzung?
Eine Verhetzung ist zum Beispiel eine starke Beschimpfung gegen eine oder mehrere Personen wegen
- „Rasse“ (das Wort steht unter Anführungszeichen, weil die Einteilung von Menschen in „Rassen“ zur Verfolgung von bestimmten Gruppen von Menschen führt, das ist Rassismus).
- Hautfarbe,
- Sprache,
- Religion oder Weltanschauung,
- Staatsangehörigkeit,
- Herkunft,
- Geschlecht,
- Behinderungen,
- Alter oder
- sexueller Ausrichtung.
Früher konnte man verhetzende Beschimpfungen nur gegen Gruppen anzeigen.
Eine Verhetzung kann auch sein, dass man gegen eine Gruppe oder einen Menschen zu Gewalt auffordert oder zu Hass aufruft. Es ist aber nur dann eine Verhetzung, wenn das wegen eines Merkmals passiert, das oben in der Liste steht (zum Beispiel: Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung)
Was ist eine unbefugte Bildaufnahme?
Es gibt ein neues Verbot zu unerlaubten Bildern des Intim-Bereichs
Mit den neuen Regelungen ist es verboten, Bilder des nackten Intim-Bereichs (zum Beispiel Brüste oder Po) und Bilder des Intim-Bereichs mit Unterwäsche zu machen. Und es ist verboten, diese Bilder zu verbreiten, also, dass sie andere Personen sehen.
Das steht in Paragraf 120a Strafgesetz-Buch.
Wann ist eine Prozessbegleitung möglich?
Prozess-Begleitung ist mit den neuen Regelungen öfter möglich.
Prozess-Begleitung heißt, dass Mitarbeitende einer Beratungs-Stelle das Opfer unterstützen.
Die Mitarbeiterin* oder der Mitarbeiter* unterstützt von der Anzeige bis zum Gerichts-Urteil.
Diese Begleitung kann es nun auch bei Straftaten gegen die Ehre im Internet geben. Eine Straftat gegen die Ehre ist zum Beispiel eine Beleidigung.
Auch für andere Straftaten gibt es eine Prozess-Begleitung, zum Beispiel bei Stalking.
Stalking heißt, eine Person verfolgt eine andere Person. Sie schreibt ihr zum Beispiel die ganze Zeit Nachrichten oder ruft sie immer wieder an, obwohl diese Person das nicht möchte.
Es gibt die psychosoziale Prozess-Begleitung und die juristische Prozessbegleitung.
Psychosoziale Prozess-Begleitung: Eine Person unterstützt das Opfer, sie hilft dem Opfer beim Aufarbeiten von dem, was passiert ist. Das Opfer kann mit der Person darüber reden, wie es ihm gerade geht und was bei der Polizei und bei Gericht passieren wird.
Die Person begleitet das Opfer zu den Terminen.
Juristische Prozess-Begleitung: Eine Anwältin* oder ein Anwalt* hilft dem Opfer, dass es seine Rechte durchsetzen kann, zum Beispiel Schaden-Ersatz.
Was kostet es, wenn ich bei Gericht gegen Hass im Netz vorgehen will?
Das kommt darauf an, ob der Fall nach Strafrecht oder Zivilrecht bearbeitet wird.
Strafrecht
Strafrecht heißt, dass bestimmte Handlungen verboten und strafbar sind. Zum Beispiel Mord oder Diebstahl.
Eine Täterin* oder ein Täter* kommt vor Gericht, und eine Richterin* oder ein Richter* entscheidet, ob sie* oder er* eine Strafe bezahlen muss oder in ein Gefängnis muss.
Diese verbotenen Handlungen nennt man auch Delikte. Es gibt verschiedene Arten von Delikten.
Bei Delikten, die die Staatsanwaltschaft anklagt, musst Du nichts bezahlen.
Delikte, die die Staatsanwaltschaft nicht selbst anklagt, heißen Privat-Anklage-Delikte.
Bei diesen Delikten kann es sein, dass Kosten entstehen, wenn die Täterin* oder der Täter* nicht verurteilt wird.
Aber hier gibt es eine Änderung durch die neuen Regelungen. Zum Beispiel müssen Privat-Anklägerinnen* und Privat-Ankläger* bei einer üblen Nachrede oder einer Beleidigung im Internet nichts bezahlen. Wenn Du als Privat-Anklägerin *oder Privat-Ankläger* absichtlich etwas Falsches behauptet hast, musst Du allerdings trotzdem etwas bezahlen.
Wenn die Täterin* oder der Täter* freigesprochen wird, musst Du die Kosten für den Rechtsanwalt* oder die Rechtsanwältin* des Täters* oder der Täterin* zahlen.
Wenn Du eine juristische Prozess-Begleitung hast, musst Du für Deinen Anwalt* oder Deine Anwältin* nichts zahlen.
Zivilrecht
Im Zivilrecht geht es um die Rechts-Verhältnisse zwischen den Menschen. Das Zivilrecht heißt auch Privatrecht. Es regelt viele Dinge, die unser privates Leben betreffen. Zum Beispiel: Kauf-Verträge, Ehe-Schließungen, Testamente. Wir brauchen das Zivilrecht, wenn es zu Streit kommt: mit anderen Menschen oder mit Unternehmen.
Im Zivilrecht können hohe Kosten entstehen, zum Beispiel wenn man jemanden auf Schaden-Ersatz oder Unterlassung klagt.
Schaden-Ersatz heißt, dass Du Geld bekommst, weil Du einen Nachteil hattest. Einen Nachteil hast Du zum Beispiel, wenn jemand etwas zerstört, das Dir gehört und Du das der Person nicht erlaubt hast.
Unterlassung heißt, dass die andere Person etwas nicht mehr machen darf.
Wenn Du eine Rechtschutz-Versicherung hast, frag schon davor nach, ob die Versicherung diese Kosten bezahlt.
Es gibt aber auch das Mandats-Verfahren. Der Plan war, dass dieses Verfahren nicht zu teuer ist. Wie viel es kostet, hängt davon ab, was die andere Person macht. Man weiß daher leider am Anfang nicht, wie viel es kosten wird.
Was ist ein Mandats-Verfahren und wie läuft ein Mandats-Verfahren ab?
Eine Strafverfügung kann das Gericht auch ohne Hauptverhandlung erlassen. Das nennt man Mandatsverfahren.
Im Mandats-Verfahren kannst Du unter Umständen günstig und schnell eine Unterlassungs-Entscheidung bekommen.
In diesem Fall heißt das, dass die Täterin* oder der Täter* das Hass-Posting löschen muss und auch nicht mehr veröffentlichen darf.
Du brauchst für das Mandats-Verfahren keine Anwältin* oder keinen Anwalt*, aber natürlich ist es mit einer Anwältin* oder einem Anwalt* einfacher für Dich.
Du musst eine Klage und einen Antrag auf Unterlassung stellen. Dafür gibt es ein Formular. Du kannst das Formular mit der Post schicken oder elektronisch schicken.
Du musst das Formular aber nicht verwenden. Du musst nicht alle Felder ausfüllen.
Oder Du gehst am Amtstag zum Gericht und erzählst alles mündlich. Jedes Gericht hat einen Amtstag in der Woche. An diesem Tag kannst Du hingehen und mit einer Juristin* oder einem Juristen* sprechen. Am besten ist es, Du machst einen Termin für den Amtstag aus.
Bring unbedingt einen Screenshot vom Posting als Beweis mit! Das ist ein Foto von der Seite im Internet. Auf dem Foto muss auch das Posting sein.
Du musst 114 Euro bezahlen (Stand April 2024).
Wenn das Gericht alles auch so sieht wie Du, bekommt die Täterin* oder der Täter* ein Schreiben vom Gericht. Dieses Schreiben heißt Unterlassungs-Auftrag.
Die Täterin* oder der Täter* hat 14 Tage Zeit. Wenn die Täterin* oder der Täter* nichts dagegen macht, muss er oder sie das Hass-Posting löschen. Du kannst dann auch das Geld von ihm* oder ihr* zurückverlangen. Wenn die Täterin* oder der Täter* kein Geld hat, bekommst Du Dein Geld aber nicht zurück.
Wenn die Täterin* oder der Täter* etwas einwendet, also damit nicht einverstanden ist, beginnt ein ordentliches Verfahren. Das kann länger dauern und teuer werden.
Bei besonders schweren Fällen kannst Du beantragen, dass das Hass-Posting vorläufig gelöscht wird. In dem Fall muss die Gegnerin* oder der Gegner* die Inhalte sofort löschen, egal ob sie* oder er* Einwendungen erhebt oder wie das Verfahren ausgeht.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich betroffen bin?
Es gibt mehrere Beratungs-Einrichtungen, die helfen können.
Zum Beispiel:
- Beratungs-Stelle gegen Hass im Netz von ZARA
- Internet-Ombudsstelle
- Weisser Ring – Verbrechens-Opfer-Hilfe
- Bei Stalking:
Gewaltschutz-Zentren - Hilfe für Kinder und Jugendliche:
Es gibt auch Melde-Stellen:
- Ban Hate App
- Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle)
- Antisemitismus-Meldestelle
- Meldestelle NS-Wiederbetätigung: ns-meldestelle@dsn.gv.at
- Bei Kindes-Missbrauch:
at
Kinder-Pornografie und Sex-Tourismus mit Kindern
Wenn Du eine Anzeige aufgeben willst, musst Du zur Polizei gehen.
Wie finde ich heraus, wer etwas gepostet hat?
Das ist eine sehr wichtige Frage, wenn man etwas gegen ein Posting machen möchte.
Nicht immer ist die Person bekannt, die etwas gepostet hat. Das kann auch dann sein, wenn die Person nicht ihren richtigen Namen verwendet.
In manchen Situationen müssten Host-Provider den Behörden Informationen geben, wenn die Behörde zum Beispiel wissen will, wer eine Nutzerin* oder ein Nutzer* ist.
Ein Host-Provider bietet vor allem Plattformen im Internet an, auf welchen die Nutzerinnen* und Nutzer* etwas hochladen können. Das sind zum Beispiel YouTube oder Instagram.
Wenn der Host-Provider aus Österreich ist, muss er nicht nur Behörden Informationen geben. Wenn es wichtig und notwendig ist, können auch betroffene Einzelpersonen Informationen verlangen, wer etwas veröffentlicht hat.
Dazu musst Du einen Antrag am Handels-Gericht stellen und 87 Euro (Stand Juni 2023) bezahlen.
Neben dieser Klage-Möglichkeit gegen Host-Provider gibt es bei manchen Straftaten noch eine andere Möglichkeit: Du kannst bei manchen Straftaten einen Antrag auf Ausforschung der Nutzerin oder des Nutzers beim Landesgericht für Strafsachen stellen. Die Behörden können dann versuchen, die Nutzerin* oder der Nutzer* zu finden.
Manchmal kannst Du beim Gemeindeamt oder beim Magistrat nachfragen, wer die Nutzerin* oder der Nutzer* ist. Dort gibt es das Zentrale Melde-Register.
Dazu braucht die Behörde aber mindestens 2 Daten, wie zum Beispiel die
Melde-Adresse und das Geburtsdatum von der Nutzerin oder dem Nutzer. Das kostet zwischen 3,30 Euro und 14,30 Euro (Stand Juni 2023).
Schau Dir auch die Fotos der Nutzerin* oder des Nutzers* genau an. Auf den Fotos, die die Nutzerin* oder der Nutzer* postet, kann es Hinweise auf sie* oder ihn* geben.
Zum Beispiel, wenn sie* oder er* ein Foto vor einem Auto macht und man die Nummern-Tafel sehen kann.
Erfährt die Täterin* oder der Täter* in einem Verfahren meine Adresse?
Wenn Du Opfer einer Straftat bist, sagst Du als Zeugin* oder Zeuge* aus, was passiert ist.
Wenn Du als Zeugin* oder Zeuge* aussagst, musst Du Daten angeben, zum Beispiel:
- Name
- Geburts-Ort
- Geburts-Datum
Du musst eine Adresse angeben, an die das Gericht Ihre Ladung schicken kann. Das muss nicht Deine Wohnadresse sein.
Diese Daten stehen im Akt. In einem Akt steht alles, was für ein Verfahren wichtig ist. Es kann sein, dass die Täterin* oder der Täter* Teile aus dem Akt sieht.
Jede Person kann durch eine Nachfrage im Zentralen Melderegister Ihre Wohnadresse herausfinden, wenn sie Deinen Namen und Dein Geburtsdatum weiß.
Im Zentralen Melderegister stehen die Daten von den Personen, die in Österreich wohnen.
Wenn Du nicht willst, dass jemand Deine Daten sieht, kannst Du eine Melde-Sperre beantragen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das steht in Paragraf 18 Absatz 2 Melde-Gesetz.
Erfährt die Täterin* oder der Täter* andere Daten von mir?
Die Zeugin* oder der Zeuge* können eine anonyme Aussage machen.
Anonym heißt, dass du oder er ihre* oder seine* Daten nicht angeben muss.
Das kann dann sein, wenn durch die Angabe eine ernste Gefahr für die Zeugin* oder den Zeugen* oder eine andere Person.
Das steht in Paragraf 162 Strafprozess-Ordnung.
Wann kann es zum Beispiel eine anonyme Aussage geben?
- Eine Person hat versucht, eine Zeugin* oder einen Zeugen* einzuschüchtern.
- Die beschuldigte Person hat Kontakte zur organisierten Kriminalität.
Organisierte Kriminalität sind Gruppen, die gemeinsam eine Tat planen und Verbrechen begehen.
In diesen Fällen bleibt die Zeugin* oder der Zeuge* auch gegenüber den Behörden anonym.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Behörden die Daten zwar bekommen, aber sie der beschuldigten Person nicht geben dürfen.
Das steht in Paragraf 51 Strafprozess-Ordnung.
Wenn Du eine Rechtschutz-Versicherung haben, frag nach, ob die Versicherung diese Kosten bezahlt.
Musst Du bei einem Verfahren mit der Täterin* oder dem Täter* zusammentreffen?
Nicht unbedingt.
Es gibt für bestimmte Fälle die schonende Vernehmung. Das steht in den Paragrafen 165 Absatz 3 und 4 Strafprozess-Ordnung und Paragraf 250 Absatz 3 Strafprozess-Ordnung.
Bei besonders schutzwürdigen Opfern kümmern sich die Behörden darum, dass sie nicht mit der Täterin* oder dem Täter* zusammentreffen. Zum Beispiel bei minderjährigen Zeuginnen* und Zeugen*, die durch die Tat in ihrer Geschlechts-Sphäre verletzt wurden.
Minderjährige sind Kinder unter 18 Jahren. In der Geschlechts-Sphäre verletzt heißt zum Beispiel, dass das Opfer aufgefordert wird, Bilder von seinen* oder ihren* Geschlechtsteilen zu schicken,
Die Staatsanwaltschaft oder die Zeugin* oder der Zeuge* kann auch beantragen, dass die Zeugin* oder der Zeuge* bei der Vernehmung nicht auf die Täterin* oder den Täter* trifft.