Jan. 10, 2019

Protokoll der Sitzung des No Hate Speech Komitees, 10.01.2019

Protokoll der Sitzung des No Hate Speech Komitees (Kurzfassung)
 
Donnerstag, 10.01.2019 von 10:00 bis 13:00 Uhr
 
Ort: BKA, Untere Donaustraße 13-15, Sitzungssaal 9. Stock, 1020 Wien
 

1. Begrüßung

2. Gibt es Anmerkungen zum letzten Protokoll?

Keine Anmerkungen

3. Todesnachricht Alexander Glowatschnig

Alexander Glowatschnig ist zum Jahreswechsel tödlich verunglückt. Bis Ende 2018 hat Alexander ECPAT im Komitee vertreten. Er war Projektleiter von „make-IT-safe 2.0“. Alexanders Engagement gegen Hass im Netz hat die Arbeit des Komitees sehr bereichert. Seine „ITSchool Glowatschnig KG“ wurde erst im Dezember 2018 Mitglied im Nationalen Komitee No Hate Speech

4. Angenommene Beschlüsse

5. Neue Mitglieder:

„AIDS-Hilfen Österreich“ und „ITSchool Glowatschnig KG“
Mitgliedschaft: „ITSchool Glowatschnig KG“ ruht vorerst, sein Partner hat grundsätzliches Interesse an der Mitarbeit im Komitee bekundet.

6. Änderung der Übereinkunft der Struktur und Arbeitsweise

die aktualisierte Fassung ist auf der Komitee Website abrufbar: https://www.nohatespeech.at/komitee/

7. Anträge auf Mitgliedschaft

  •  NEUSTART
    Der Verein NEUSTART arbeitet seit 1957 in der justiznahen Sozialarbeit (Bewährungshilfe, „Haftentlassenenhilfe“, Opferhilfe und Prävention). Claim des Vereins ist „Leben ohne Kriminalität. Wir helfen.“ Neustart arbeitet mit Tätern und Opfern.
    Dialog statt Hass: Seit 2018 läuft das Pilotprojekt „Dialog statt Hass“. Die Anpassung der Bestimmungen des § 283 StGB (Verhetzung) führten zu einem Anstieg der Anzeigen. „Dialog statt Hass“ ist ein Interventionsprogramm mit dem Ziel, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ein spezialpräventiv wirksames Instrument zum Umgang mit Verhetzung zur Verfügung zu stellen (siehe Berichte). www.neustart.at
  • BMI
    – Das BMI ist für Österreich in der HIGH LEVEL GROUP der EC on Combating Racism, Xenophobia and other forms of intolerance vertreten.
    – Kooperation mit der Anti-Defamation-League, dazu gehört auch A WORLD OF DIFFERENCE® Training (verpflichtende Fort- und Teil der Grundausbildung von Exekutivbediensteten).
    – BMI Abteilung III/10 ist die zentrale Ansprechstelle für Fragen zum Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) der Volksanwaltschaft, die das verfassungsgesetzliche Mandat zum Schutz der Menschenrechte in Österreich besitzt.
    – Kooperation mit der Polizei in Bezug auf die Datenerfassung bei der Strafverfolgung von „Hate Crime“
    – Das Bundeskriminalamt bietet Präventions-Programme für Jugendliche in Schulen an
    Jugendprogramme des Bundeskriminalamts

Beide Anträge sind einstimmig angenommen; 17 anwesende stimmberechtigte Mitglieder
von insgesamt 30 Mitgliedern (Stand 10.1.2019)

8. Materialienpaket – Aktionstage politische Bildung 2019

Derzeit werden die Materialien gesammelt, bei der Redaktionssitzung der AG „Empowerment junger Menschen“ wird eine Auswahl getroffen, welche Printmaterialien im Paket angeboten werden sollen.
Für die Redaktionssitzung wird ein Doodle angelegt und von der Koordinatorin Verena Fabris ausgesendet.
lisiert. Nach kurzer Diskussion einigen sich die anwesenden Mitglieder das am 3.5.2019 – Tag der Pressefreiheit, eine Presseaussendung für das Materialienpakte ausgesendet werden soll. Verena Fabris bereitet die Presseaussendung vor und sendet im Vorfeld einen Entwurf an die Mitglieder.

9. Bericht „Gipfel gegen Hass im Netz“

Verena Fabris berichtet vom „Gipfel gegen Hass im Netz“: Anlass für den vom Bundeskanzler einberufenen Gipfel war der „Fall Sigrid Maurer“. Eingeladen waren Rechtsexpert_innen, Journalist_innen, die zum Teil selbst Opfer von Hate Speech waren und Regierungsmitglieder. NGOs, die im Bereich Hate Speech arbeiten, wurden nicht eingeladen.
Es wurde angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Gesetzliche Änderungen wie etwa in Deutschland mit dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ werden angedacht. Die „Klarnamenpflicht“ wird in der ursprünglich angekündigten Form nicht kommen, überlegt wird aber, wie man die Identifizierung von Täter_innen besser sicherstellen kann (z.B. Pseudonyme möglich, aber Echt-Namen sollten den Plattformen, Online-Foren etc. bekannt) sein.
Verena Fabris übermittelte dem Bundeskanzler die Empfehlungen des No Hate Speech Komitees.
Diskussion über Fall „Sigi Maurer“ und Gesetzeslage in Österreich.
–>Ergebnis: die Gesetzeslage in anderen Ländern soll näher betrachtet und good practise Beispiele aus Europa werden gesammelt; spannend sind auch die ersten Erfahrungswerte aus Deutschland (NetzDG);

10. Bericht „Deutsches No Hate Speech-Komitee“

Die Kampagne gegen Hate Speech wird in Deutschland seit 2016 von den „Neuen Deutschen Medienmachern“ koordiniert. Das „Deutsche No Hate Speech-Komitee“ ist ein begleitendes und beratendes Gremium, das sich aus Mitgliedern aus Politik, Verwaltung und Vertreter_innen der Zivilgesellschaft zusammensetzt.
Bei der Sitzung wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz diskutiert, das seit einem Jahr in Kraft ist.
Das Gesetz wird von NGO-Seite kritisiert: Für die Betreiber_innen von Social Media Netzwerken gelten strikte Zeitvorgaben, um Hassbotschaften, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte zu löschen oder zu sperren. Unter anderen existiert eine Regelung, die eine 24 Stunden Löschfrist bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten vorsieht. Bei Unklarheit zur Rechtswidrigkeit muss innerhalb von einer Woche gelöscht werden. Damit Plattformbetreiber_innen keine Geldstrafen zahlen müssen wird befürchtet, dass „eher zuviel als zu wenig gelöscht wird“ (Overblocking). Dadurch kann es zu Behinderungen der Meinungsfreiheit und journalistischer Arbeit kommen. Die NGOs warnen vor einer „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. Sobald die Inhalte gelöscht werden, wird außerdem die strafrechtliche Verfolgung gegen die Verfasser_innen von Hasspostings erschwert.
Als positive Aspekte des Netzwerkdurchsetzungsgesetze wurden genannt:
– Gesetzliche Berichtspflicht (es muss über Löschpraktiken berichten werden).
– Effektives Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten (Ansprechperson) ist verpflichtend
– Sensibilisierung bei der Exekutive und Judikative
– Allgemein mehr Transparenz
– Von den Plattformbetreiber_innen wurde insgesamt deutlich mehr Personal eingesetzt, dadurch werden auch gemeldete Inhalte schneller bearbeitet.

 

11. Berichte der Mitglieder